Bodenbearbeitung
Sie haben einen Acker begrünt und wollen nach der abgelaufenen Frist nicht umbrechen.
Mit unserem kombinierten Verfahren können begrünte Ackerflächen mit minimalem Bodeneingriff nach der Fünfjahresfrist aufgefrischt werden ohne die vorhandene Wurzelstruktur komplett zu zerstören.
Wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten oder sonstige Wünsche haben, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen.
Rufen uns einfach an!
Frühjahrsfurche mit flachem Horizont